KI-Weiterbildung für Unternehmen: So beantragen Sie die QCG-Förderung
Über das Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III) können Sie Mitarbeitende zum KI-Manager weiterbilden lassen — mit Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten. Der Guide zeigt Voraussetzungen, den Antrag in vier Schritten über den Arbeitgeberservice und wie der Kurs in den Arbeitsalltag passt.
Zuletzt geprüft: 1. September 2026
KI-Kompetenz im eigenen Team aufzubauen ist für viele Unternehmen wirtschaftlich attraktiver als eine externe Neueinstellung. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Der Staat beteiligt sich an dieser Investition. Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit sowohl Lehrgangskosten als auch einen Teil der Lohnkosten übernehmen, während Ihre Mitarbeitenden sich weiterbilden. Dieser Guide zeigt Ihnen die Rechtsgrundlage, die Voraussetzungen und den Antragsweg in vier Schritten.
Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel richtet sich an Arbeitgeber, die Beschäftigte qualifizieren möchten. Für arbeitsuchende Menschen ist der Bildungsgutschein der passende Weg — welcher Förderweg in welche Situation gehört, klärt unsere Übersicht Bildungsgutschein oder QCG.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in §82 SGB III deutlich ausgeweitet. Arbeitgeber können Mitarbeitende während des laufenden Arbeitsverhältnisses qualifizieren lassen; die Agentur für Arbeit kann sich an den Lehrgangskosten beteiligen und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Den Antrag stellt der Arbeitgeber vor Beginn der Maßnahme über den Arbeitgeberservice. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Der Gedanke hinter dem Gesetz: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern Tätigkeitsprofile in praktisch allen Branchen. Statt zu warten, bis Qualifikationslücken zum Problem werden, sollen Betriebe ihre Beschäftigten vorausschauend weiterbilden können — unabhängig von Branche, Betriebsgröße und Alter der Mitarbeitenden. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de, §82 SGB III (Stand: August 2026).
Wichtig für Ihre Planung: Die Förderung ist ein Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit, kein Darlehen. Sie gehen mit dem Antrag also kein Rückzahlungsrisiko ein — die einzige echte Hürde ist der Weg durch das Antragsverfahren. Genau dabei unterstützt Sie FBS Future Education mit allen Unterlagen zur Maßnahme.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Für eine Förderung nach §82 SGB III müssen vier Kernvoraussetzungen erfüllt sein: Träger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen, die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden, sie vermittelt Kompetenzen über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus, und der Berufsabschluss der Mitarbeitenden liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Der Kurs "Zertifizierter KI-Manager und KI-Entwickler" erfüllt die maßnahmenbezogenen Kriterien vollständig.
Im Einzelnen bedeutet das:
- AZAV-Zulassung: Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. FBS Future Education UG (haftungsbeschränkt) aus Wiesbaden ist durch die Cert-IT GmbH AZAV-zertifiziert — mit Träger- und Maßnahmenzulassung.
- Mindestumfang: Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern. Bis zu einer Gesetzesänderung im Mai 2020 lag diese Schwelle sogar bei 160 Stunden. Der Kurs "Zertifizierter KI-Manager und KI-Entwickler" umfasst 410 Unterrichtseinheiten über 17 Wochen — er übertrifft damit beide Schwellen um ein Mehrfaches.
- Mehr als Anpassungsfortbildung: Gefördert werden Kompetenzen, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassung hinausgehen. Eine strukturierte KI-Weiterbildung mit Strategie-, Rechts- und Praxisanteilen erfüllt genau dieses Kriterium — anders als ein zweitägiger Tool-Workshop.
- Personenbezogene Voraussetzungen: Der Berufsabschluss der Mitarbeitenden soll in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen, und in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung darf keine Förderung nach §82 SGB III in Anspruch genommen worden sein. Ob diese Punkte im konkreten Fall erfüllt sind, prüft der Arbeitgeberservice.
Ein zusätzliches Argument für den Antrag liefert das europäische Recht: Die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz vom 13. Juni 2024 verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, nach Artikel 4 zu ausreichender KI-Kompetenz ihres Personals — diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Eine dokumentierte, zertifizierte Weiterbildung ist ein belastbarer Weg, dieser Pflicht nachzukommen, und zugleich eine nachvollziehbare Begründung für den Qualifizierungsbedarf. Warum kurze Tool-Schulungen diesen Anspruch selten einlösen, zeigt unser Beitrag KI-Schulung im Unternehmen: was wirklich wirkt.
Was kann gefördert werden?
Die QCG-Förderung besteht aus zwei Bausteinen: einem Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Beide Leistungen können voll oder teilweise übernommen werden — bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten sind möglich. Die konkrete Höhe ist immer eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit; verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort.
Der Lehrgangskostenzuschuss bezieht sich auf die Kurskosten selbst. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt gleicht aus, dass Ihre Mitarbeitenden während der Unterrichtszeiten freigestellt sind, aber weiter ihr volles Gehalt erhalten. Beide Bausteine beschreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zur Weiterbildungsförderung für Unternehmen (Stand: August 2026).
Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab — unter anderem von der Betriebsgröße und der Qualifikation der Mitarbeitenden. Konkrete Sätze nennen wir hier bewusst nicht: Sie werden für jeden Betrieb individuell ermittelt, und nur die Zusage des Arbeitgeberservice ist verbindlich. Ob darüber hinaus weitere Leistungen infrage kommen, etwa für Fahrten oder Betreuung, hängt von Maßnahme und Einzelfall ab — beim Kurs von FBS Future Education entfallen Fahrtwege ohnehin, weil der Unterricht vollständig online stattfindet. Klären Sie solche Detailfragen direkt in der Beratung oder mit der zuständigen Stelle.
In vier Schritten zum bewilligten Antrag
Der Weg zur Förderung führt über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und folgt vier Schritten: Erst lassen Sie sich beraten und legen das Qualifizierungsziel fest, dann stellen Sie den Antrag vollständig und vor Maßnahmenbeginn, anschließend warten Sie die Bewilligung ab — und erst danach startet die Weiterbildung. FBS Future Education stellt Ihnen alle Unterlagen zur Maßnahme bereit.
- Beratung und Qualifizierungsziel festlegen. Legen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden fest, wer welche KI-Kompetenzen aufbauen soll. Parallel nehmen Sie Kontakt zu Ihrem örtlichen Arbeitgeberservice auf — die gebührenfreie Arbeitgeberhotline der Bundesagentur für Arbeit lautet 0800 4 555520. In der kostenlosen Erstberatung bei FBS Future Education klären wir vorab, ob die Maßnahme zu Ihrem Bedarf passt.
- Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen. Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeberservice prüft die Fördermöglichkeiten und stellt gemeinsam mit Ihnen den Antrag. Entscheidend: Der Antrag muss vor dem Start der Weiterbildung gestellt werden. Die maßnahmenbezogenen Unterlagen — AZAV-Nachweise, Stundenumfang, Lernblockübersicht — liefern wir Ihnen vollständig zu.
- Bewilligung abwarten. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag im Einzelfall. Planen Sie dafür mehrere Wochen Vorlauf ein und warten Sie die Entscheidung ab, bevor der Kurs beginnt. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung spürbar.
- Weiterbildung starten. Nach der Bewilligung beginnen Ihre Mitarbeitenden zum nächsten Kurstermin. Der nächste Start ist am 21. September 2026; weitere Termine nennen wir Ihnen in der Beratung.
Freistellung: So passt der Kurs in den Arbeitsalltag
Der Kurs "Zertifizierter KI-Manager und KI-Entwickler" läuft 17 Wochen in Teilzeit: Unterricht ist Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, 100 % online und live. Für diese Vormittage stellen Sie Ihre Mitarbeitenden frei; ab dem Mittag stehen sie dem Betrieb wieder zur Verfügung. Es ist kein Selbstlernkurs — die Anwesenheit wird erfasst.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Das Arbeitsverhältnis läuft normal weiter, das Gehalt wird weitergezahlt, und der Betrieb behält jeden Nachmittag Zugriff auf seine Fachkraft. Die feste Struktur mit verbindlichen Live-Zeiten sorgt zugleich dafür, dass die Weiterbildung tatsächlich absolviert wird — die Anwesenheitserfassung dokumentiert die Teilnahme nachvollziehbar.
Inhaltlich arbeiten maximal 12 Teilnehmende in sechs Lernblöcken von den Grundlagen über Sprachmodelle, KI-Agenten und KI im Business bis zum Recht rund um den AI Act. Herzstück ist das Praxisprojekt mit 135 Unterrichtseinheiten, in dem jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine eigene KI-Software entwickelt — Wissen, das direkt in Ihre Prozesse zurückfließen kann. Den vollständigen Aufbau zeigen die Lernblöcke im Detail, alle Rahmendaten die Kursseite. Zum Abschluss legen die Teilnehmenden eine trägerinterne Abschlussprüfung mit praktischer Projektarbeit ab und erhalten den Qualifikationsnachweis von FBS Future Education — ein IHK-Zertifikat ist es nicht, und genau das sagen wir auch so klar.
QCG oder Bildungsgutschein: Welcher Weg passt?
Das Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III) richtet sich an Beschäftigte: Der Arbeitgeber beantragt die Förderung über den Arbeitgeberservice. Der Bildungsgutschein (§81 SGB III) richtet sich an arbeitsuchende und arbeitslose Menschen: Sie beantragen ihn selbst bei ihrer Vermittlungsfachkraft — bei Bewilligung ohne Eigenanteil. Entscheidend ist also der Status der Person, nicht die Weiterbildung selbst.
| Kriterium | Qualifizierungschancengesetz | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §82 SGB III | §81 SGB III |
| Zielgruppe | Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis | Arbeitsuchende und arbeitslose Menschen |
| Wer beantragt? | Der Arbeitgeber, vor Maßnahmenbeginn | Die Person selbst |
| Zuständige Stelle | Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit | Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Kostenübernahme | Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt möglich; Höhe im Einzelfall | Bei Bewilligung 0 Euro Eigenanteil |
Beide Wege führen in denselben Kurs. Wie der Bildungsgutschein im Detail funktioniert, erklärt unser Bildungsgutschein-Guide; die direkte Gegenüberstellung beider Förderwege finden Sie unter Bildungsgutschein oder QCG.
Häufige Fragen zur QCG-Förderung
Die häufigsten Fragen von Arbeitgebern drehen sich um Rückzahlung, Betriebsgröße, Bewilligungsdauer und das Online-Format. Die Kurzfassung: Die Förderung ist ein Zuschuss und wird nicht zurückgezahlt, sie steht Betrieben jeder Größe offen, der Antrag braucht Vorlauf — und auch Live-Online-Unterricht ist förderfähig, denn entscheidend ist die AZAV-Zulassung der Maßnahme; die Anwesenheit wird dabei erfasst. Hier die Antworten im Einzelnen.
Gilt das QCG für jede Unternehmensgröße?
Ja. Das Qualifizierungschancengesetz gilt für alle Branchen und alle Betriebsgrößen, vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern, und ohne Altersbeschränkung für die Mitarbeitenden. Die Betriebsgröße beeinflusst allerdings die mögliche Förderhöhe — welche Konditionen für Ihren Betrieb gelten, ermittelt der Arbeitgeberservice im Einzelfall.
Muss die Weiterbildung AZAV-zertifiziert sein?
Ja, unbedingt. Für die Förderung müssen sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme nach AZAV zugelassen sein. FBS Future Education ist durch die Cert-IT GmbH AZAV-zertifiziert, mit Träger- und Maßnahmenzulassung — die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist damit erfüllt. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein. Die QCG-Förderung ist ein echter Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie gehen mit dem Antrag kein finanzielles Risiko ein.
Können mehrere Mitarbeitende gleichzeitig gefördert werden?
Ja. Die Förderung wird pro Person geprüft und bewilligt; Sie können also mehrere Mitarbeitende gleichzeitig anmelden. Da pro Kurs maximal 12 Teilnehmende lernen, stimmen wir bei größeren Gruppen die Verteilung auf Kurstermine individuell mit Ihnen ab.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht — die Dauer hängt vom Einzelfall und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf vor dem gewünschten Kursstart ein und reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein. Wir liefern Ihnen die maßnahmenbezogenen Unterlagen so auf, dass der Arbeitgeberservice direkt damit arbeiten kann.
Ist auch das Online-Format förderfähig?
Ja. Entscheidend ist die AZAV-Zulassung der Maßnahme, nicht der Unterrichtsort. Der Kurs findet zu 100 % online und live statt, mit verbindlichen Unterrichtszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr und erfasster Anwesenheit. Für Ihre Mitarbeitenden entfallen Anfahrtszeiten; für die Unterrichtszeiten ist eine Freistellung durch Sie als Arbeitgeber nötig.
Nächster Schritt: kostenlose Beratung
Der schnellste Weg zur Klarheit ist ein Gespräch: In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir mit Ihnen, ob die QCG-Förderung für Ihr Team infrage kommt, und bereiten die Unterlagen für Ihren Arbeitgeberservice vor. Der nächste Kursstart ist am 21. September 2026; weitere Termine nennen wir Ihnen im Gespräch. Alle Details zum Förderablauf finden Sie auf der Seite Fördermittel und Antrag — oder Sie vereinbaren direkt einen Termin über unsere Kontaktseite.
Alle Angaben ohne Gewähr; über Förderungen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Zuletzt aktualisiert: August 2026.