Für Arbeitssuchende
Mit bewilligtem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entsteht für Teilnehmende kein Eigenanteil (0 €).
Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls. FBS kann beraten und Unterlagen bereitstellen, aber keine Förderung garantieren.








