Deutsches Gesetz (seit 2019 in Kraft) aus der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung, das Weiterbildungen von Beschäftigten finanziell fördert. Es erweitert frühere Programme und ermöglicht Arbeitnehmern aller Altersgruppen und Unternehmensgrößen, an Weiterbildung teilzunehmen, um den Anforderungen des digitalen Strukturwandels gerecht zu werden. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu Kurskosten und Lohnfortzahlung, sodass Weiterbildungskosten bis zu 100 % übernommen werden können, je nach Unternehmensgröße. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen zu sichern und Mitarbeiter für die Arbeitswelt der Zukunft zu wappnen.
Bildungsgutschein
Eine Förderzusage der Bundesagentur für Arbeit, die berechtigten Personen (Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte) ermöglicht, an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger teilzunehmen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Der Bildungsgutschein deckt in der Regel 100 % der Lehrgangsgebühren ab und muss vor Kursbeginn beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragt werden Damit soll die Qualifikation von Arbeitssuchenden erhöht und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Bildungsträger
Eine Institution oder Organisation, die Bildungs- und Weiterbildungsangebote bereitstellt (z. B. Volkshochschulen, private Weiterbildungsinstitute, Bildungseinrichtungen von Kammern). Bildungsträger führen Kurse, Umschulungen oder Seminare durch und sind oft zertifiziert, um geförderte Maßnahmen anbieten zu dürfen. An zugelassenen Bildungsträgern – etwa nach AZAV-Zertifizierung – können durch Arbeitsagentur oderRentenversicherunggeförderteKursestattfinden 15 16 .SiespieleneinewichtigeRolleim Konzept des lebenslangen Lernens, da sie die Infrastruktur für die berufliche Weiterbildung bereitstellen.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die deutsche Arbeitsverwaltung, zuständig für Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und Förderprogramme der Beschäftigungsförderung. Die BA finanziert und organisiert u. a. Weiterbildungsmaßnahmen: **Erfüllt eine berufliche Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die vollen Kosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100 % des Gehalts während der Weiterbildung. Durch Instrumente wie Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz oder spezielle Programme berät und unterstützt die BA sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Qualifizierung und Beschäftigungssicherung.
Umschulung
Berufliche Neuqualifizierung, bei der eine Person einen anderen Beruf erlernt als den ursprünglich ausgeübten oder erlernten. Eine Umschulung führt häufig zu einem anerkannten Berufsabschluss in verkürzter Zeit (meist ~2 Jahre statt 3) und soll einen Berufswechsel erleichtern, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Umschulungen werden oft gefördert (z. B. via Bildungsgutschein), wenn die bisherige Tätigkeit keine Perspektive mehr bietet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann. Praktisch bedeutet das, dass Arbeitsagentur oder Rentenversicherung die Kurskosten und Lebensunterhalt während der Umschulung übernehmen, sofern die Maßnahme nötig und geeignet ist, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.
Lebenslanges Lernen
Konzept der ständigen Weiterbildung über die gesamte Lebensspanne, um Wissen und Fähigkeiten laufend zu aktualisieren. In einer sich wandelnden Arbeitswelt wird lebenslanges Lernen immer wichtiger, damit Arbeitnehmer mit technologischen und strukturellen Änderungen Schritt halten können. Ob formale Fortbildungen, informelle Lernen am Arbeitsplatz oder Selbststudium – kontinuierliches Lernen erhöht die Beschäftigungsfähigkeit und persönliche Entwicklung. Programme wie das Qualifizierungschancengesetz fördern explizit dieses Prinzip, indem sie auch für bereits ausgebildete und erfahrene Arbeitnehmer Weiterbildung unterstützen, um den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das Arbeitsuchenden unter bestimmten Voraussetzungen ausgehändigt wird, um Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu finanzieren. Ein AVGS berechtigt den Inhaber etwa, sich ein Coaching, eine Kurz-Weiterbildung oder eine private Arbeitsvermittlung auszusuchen, die durch den Gutschein bezahlt wird. Über solche Gutscheine können z. B. Bewerbungstrainings, Sprachkurse oder Gründercoachings besucht werden. Der AVGS soll die Eigeninitiative der Jobsuchenden stärken, indem sie passende Angebote selbst wählen können, um ihre Jobchancen deutlich zu erhöhen.