QCG-Förderung für Ihr Unternehmen: bis zu 100 % Kurskosten & bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss – Antrag leicht gemacht.
Förderung für Unternehmen (QCG)
Wie funktioniert die QCG-Förderung?
Über das Qualifizierungs Chancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % Ihres Lohnaufwands während der 18‑wöchigen Weiterbildung.
Welche Mitarbeiter sind förderfähig?
Beschäftigte, deren Tätigkeiten vom digitalen Wandel betroffen sind – unabhängig von Alter oder Abschluss.
Muss ich Vorkenntnisse nachweisen?
Nein. Wir holen Ihr Team bei Null ab und führen es in 360 UE zu praxiserprobter KI‑Kompetenz.
Dauert der Antrag lange?
Im Schnitt 10–14 Tage. Unser Förderteam begleitet Sie Schritt für Schritt.
Kann ich mehrere Mitarbeitende schicken?
Ja. Förderung gilt pro Person. Wir prüfen die optimale Förderhöhe für jede Gruppe.
Wer stellt den Förderantrag – ich oder der Mitarbeiter?
Den Antrag stellt der Arbeitgeber gemeinsam mit der Agentur für Arbeit. Unser Förderteam bereitet alles für Sie vor.
Wie hoch ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden erhalten in der Regel 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss – bei größeren Betrieben anteilig.
Was gilt für große Unternehmen (ab 500 MA)?
Großunternehmen erhalten 25 % Zuschuss zu Lehrgangskosten und bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss – abhängig von Maßnahme und Zielgruppe.
Welche Firmen können gefördert werden?
Jede Firma mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Besonders attraktiv für KMU, aber auch größere Betriebe erhalten Zuschüsse.
Wie lange fehlt mir die Arbeitskraft?
Der Kurs läuft teilzeit online (4 UE/Tag). Mitarbeitende bleiben produktiv und wenden Gelerntes direkt an.
Welche Unterlagen brauche ich?
Kurzantrag der BA, Kursbeschreibung, Nachweis der Digitalisierung Relevanz. Wir stellen alles vorbereitet zur Verfügung.
Was passiert, wenn der Kurs abgebrochen wird?
Bei QCG entsteht keine Rückzahlungspflicht für Ihr Unternehmen.
Gibt es Deadlines?
Förderanträge können ganzjährig gestellt werden, sollten aber mind. 3 Wochen vor Kursstart eingehen.
Was passiert, wenn Mitarbeitende während der Maßnahme kündigen?
In der Regel entstehen für Ihr Unternehmen keine Rückzahlungen – auch bei Kündigung. Im Einzelfall kann die BA prüfen, ob eine Teilerstattung nötig ist. Wir beraten Sie dazu individuell.
Was gilt für Betriebe mit 50 bis 499 Mitarbeitenden?
In dieser Größenklasse werden 50 % der Lehrgangskosten übernommen (bei Älteren/Schwerbehinderten sogar 100 %) und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
Gibt es Unterschiede je nach Zielgruppe?
Ja. Für Mitarbeitende über 45 oder mit Schwerbehinderung gelten erhöhte Fördersätze (bis 100 % der Kurskosten, auch in größeren Betrieben).